Das Zweite Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) wurde Ende letzten Jahres beschlossen. Wichtigste Änderung ist, dass aus den bisherigen Pflegestufen jetzt Pflegegrade werden, die über neue Begutachtungsverfahren für eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, die sich nicht mehr ausschließlich an Zeitwerten, sondern auch an Selbstständigkeiten der betroffenen Personen orientiert.
Einige Änderungen sind bereits seit 01.01.2016 in Kraft getreten. Für Neuanträge ab 2017 gilt das neue Recht. Es gilt aber auch Bestandsschutz auf bisherige Leistungen.
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Einige Änderungen sind bereits seit 01.01.2016 in Kraft getreten. Für Neuanträge ab 2017 gilt das neue Recht. Es gilt aber auch Bestandsschutz auf bisherige Leistungen.
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