Grundgesetz
Die im Grundgesetz verankerten Prinzipien stellen die Basis für unser Handeln dar!
Behinderung ist keine Krankheit, sie ist vielmehr Ausdruck für die Vielgestaltigkeit menschlichen Daseins.
Wir unterstützen Menschen, besonders Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung in ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Aufbauend auf ihre Stärken sollen sie ihre eigene Persönlichkeit entfalten und in allen Lebensbereichen - soweit erforderlich mit entsprechender Vermittlung und Hilfestellung - ihren Weg finden und gehen können.
Sie sind nicht Objekt einer gutgemeinten Versorgung, sondern Subjekt unserer Zuwendung, Begleitung und Förderung. Sie sind Nachfrager/ innen, Auftraggeber/ innen und Kund/ innen unseres Handelns. Sie sind selbst Expert/ innen für ihre Bedürfnisse!
- "Die Würde des Menschen ist unantastbar." (Art. 1 GG)
- "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..." (Art. 2 GG)
- "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 GG).
Behinderung ist keine Krankheit, sie ist vielmehr Ausdruck für die Vielgestaltigkeit menschlichen Daseins.
Wir unterstützen Menschen, besonders Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung in ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Aufbauend auf ihre Stärken sollen sie ihre eigene Persönlichkeit entfalten und in allen Lebensbereichen - soweit erforderlich mit entsprechender Vermittlung und Hilfestellung - ihren Weg finden und gehen können.
Sie sind nicht Objekt einer gutgemeinten Versorgung, sondern Subjekt unserer Zuwendung, Begleitung und Förderung. Sie sind Nachfrager/ innen, Auftraggeber/ innen und Kund/ innen unseres Handelns. Sie sind selbst Expert/ innen für ihre Bedürfnisse!
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich am 26. Oktober 2008 ratifiziert worden, in Deutschland trat sie am 26. März 2009 in Kraft. Die Vertragsstaaten der Konvention haben sich unter anderem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern.
Ziel der UN-Konvention ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht müssen die UN-Mitgliedsstaaten nun in den Alltag umzusetzen.
„Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei soll ihre Autonomie und Unabhängigkeit entsprechend dem Prinzip Independent living (dt. Unabhängiges Leben) gewahrt bleiben: Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen.“ (Quelle: wikipedia)
Ziel der UN-Konvention ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht müssen die UN-Mitgliedsstaaten nun in den Alltag umzusetzen.
„Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei soll ihre Autonomie und Unabhängigkeit entsprechend dem Prinzip Independent living (dt. Unabhängiges Leben) gewahrt bleiben: Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen.“ (Quelle: wikipedia)