Die UN - Behindertenrechtskonvention für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich am 26. Oktober 2008 ratifiziert worden, in Deutschland trat sie am 26. März 2009 in Kraft. Die Vertragsstaaten der Konvention haben sich unter anderem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern.
Ziel der UN-Konvention ist es, Menchen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht müssen die UN-Mitgliedsstaaten nun in den Alltag umzusetzen. Seit März 2007 sind sie dazu aufgerufen, den Vertrag zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen.
Während in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen von Integration gesprochen wird, spricht die UN-Konvention jeweils von Inklusion (in Österreich enthielt der Behindertenbericht 2008 den Begriff Inklusion). Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei soll ihre Autonomie und Unabhängigkeit entsprechend dem Prinzip Independent living (dt. Unabhängiges Leben) gewahrt bleiben: Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen. (Quelle: wikipedia)
... leicht erklärt bei Aktion Mensch
Ziel der UN-Konvention ist es, Menchen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht müssen die UN-Mitgliedsstaaten nun in den Alltag umzusetzen. Seit März 2007 sind sie dazu aufgerufen, den Vertrag zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen.
Während in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen von Integration gesprochen wird, spricht die UN-Konvention jeweils von Inklusion (in Österreich enthielt der Behindertenbericht 2008 den Begriff Inklusion). Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei soll ihre Autonomie und Unabhängigkeit entsprechend dem Prinzip Independent living (dt. Unabhängiges Leben) gewahrt bleiben: Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen. (Quelle: wikipedia)
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