Eine Rollstuhlversorgung mit Handicap (Artikel im Berchtesgadener Anzeiger vom 18.05.2021) bei der Verhinderungskrankenkasse DAK
Dringend erforderlich: Ein neuer Rollstuhl. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln wenn es medizinisch notwendig ist und im Einzelfall erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Diese Erfordernisse sind gegeben. Und unsere Tochter braucht eine neuen Rollstuhl. Bis jetzt war das meist ohne große Probleme machbar.
Mehrfache Terminverschiebungen zur Rollstuhlvermessung mussten wegen Corona abgesagt/verschoben werden. Nach 5 Monaten hat es dann geklappt. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei der Kasse ein. Aber die DAK lässt sich Zeit. Drei Wochen verstreichen, in denen die DAK eine Entscheidung hätte treffen müssen. Aber die Verhinderungskrankenkasse kennt ja alle Tricks und Kniffe und übergibt das Anliegen erst mal dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen MdK (am Namen kann man die Objektivität dieser Vereinigung erkennen ;-). Damit kann die Verhinderungskasse die Fristen hinauszögern, was sehr oft angewandt wird.
Es folgen Anfragen, E-Mails, ... aber den/die Sachbearbeiter*in bekommt man einfach nicht ans Telefon. Man verweigert dort die direkte Kommunikation mit den Entscheidungsträgern. Das ist Masche!
Inzwischen sind beide Rahmenrohre am Rollstuhl gebrochen. Er ist nicht mehr nutzbar. Unsere Tochter leidet physisch und psychisch. Sie kann nur noch in einem Uralt-Rolli, der viiieeeel zu klein ist, mehr schlecht als recht sitzen. Wir bekommen 3x telefonisch zugesichert, dass das Verfahren auf dringlich gestellt sei. Auf Anfrage bei MdK erfahren wir, dass dies nicht so sei. Also wird man auch noch angelogen! Welch eine Frechheit.
Unser Nerven scheint nach Wochen Erfolg zu haben. Die DAK bestätigt am Telefon, dass wir eine Genehmigung erhalten. Dann (eine Woche später) kommt das offizielle schreiben der Verhinderungskrankenkasse mit folgendem Hinweis:
"Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Wir übernehmen die Kosten für das Hilfsmittel. Mit dem bewilligten Betrag können wir für Sie eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung sicherstellen."
Auf Nachfrage beim Sanitätshaus stellt sich heraus, dass dies leider nur eine Teilgenehmigung ist. Es werden nur 8 von 24 Positionen genehmigt. Das ist eine absolute Lachnummer.
So nicht! Wir versuchen Druck zu machen und nerven noch viel mehr. Doch die Verhinderungskrankenkasse fragt ein 2. Mal um ein Gutachten beim Medizinischen Dienst an. Wieder Zeitschinderei. Und dann brauchen sie noch vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme, und und und ... Never ending Story!
Wir fühlen uns hilflos, den Mächten dieser Verhinderungskrankenkasse ausgesetzt. Wir machen uns Sorgen um unsere Tochter. Es geht ihr sehr schlecht. Aber das stört dort anscheinend Niemanden.
Der behandelnde Arzt schreibt der DAK genau das, was wir diesen bereits geschrieben haben. Wir schalten die Presse ein (siehe Artikel im Berchtesgadener Anzeiger). Diese fragt natürlich auch die DAK sowie den MdK um Stellungnahme. Der MdK verweigert eine Stellungnahme, der Verhinderungskasse scheint jetzt die Angelegenheit zu heiß zu werden oder ihr wird klar (na endlich!), dass unsere Tochter einen Anspruch auf das beantragte Hilfsmittel hat. Das Sanitätshaus bestätigt uns, dass die komplette Kostenübernahme vorliegt. Die Verhinderungskasse bestätigt via Mail, dass die Bewilligung geschickt wird. Wir haben bis heute noch keine Post. Und sind gespannt, ob alles oder wieder nur ein Teil bewilligt wird.
Dringend erforderlich: Ein neuer Rollstuhl. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln wenn es medizinisch notwendig ist und im Einzelfall erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Diese Erfordernisse sind gegeben. Und unsere Tochter braucht eine neuen Rollstuhl. Bis jetzt war das meist ohne große Probleme machbar.
Mehrfache Terminverschiebungen zur Rollstuhlvermessung mussten wegen Corona abgesagt/verschoben werden. Nach 5 Monaten hat es dann geklappt. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei der Kasse ein. Aber die DAK lässt sich Zeit. Drei Wochen verstreichen, in denen die DAK eine Entscheidung hätte treffen müssen. Aber die Verhinderungskrankenkasse kennt ja alle Tricks und Kniffe und übergibt das Anliegen erst mal dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen MdK (am Namen kann man die Objektivität dieser Vereinigung erkennen ;-). Damit kann die Verhinderungskasse die Fristen hinauszögern, was sehr oft angewandt wird.
Es folgen Anfragen, E-Mails, ... aber den/die Sachbearbeiter*in bekommt man einfach nicht ans Telefon. Man verweigert dort die direkte Kommunikation mit den Entscheidungsträgern. Das ist Masche!
Inzwischen sind beide Rahmenrohre am Rollstuhl gebrochen. Er ist nicht mehr nutzbar. Unsere Tochter leidet physisch und psychisch. Sie kann nur noch in einem Uralt-Rolli, der viiieeeel zu klein ist, mehr schlecht als recht sitzen. Wir bekommen 3x telefonisch zugesichert, dass das Verfahren auf dringlich gestellt sei. Auf Anfrage bei MdK erfahren wir, dass dies nicht so sei. Also wird man auch noch angelogen! Welch eine Frechheit.
Unser Nerven scheint nach Wochen Erfolg zu haben. Die DAK bestätigt am Telefon, dass wir eine Genehmigung erhalten. Dann (eine Woche später) kommt das offizielle schreiben der Verhinderungskrankenkasse mit folgendem Hinweis:
"Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Wir übernehmen die Kosten für das Hilfsmittel. Mit dem bewilligten Betrag können wir für Sie eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung sicherstellen."
Auf Nachfrage beim Sanitätshaus stellt sich heraus, dass dies leider nur eine Teilgenehmigung ist. Es werden nur 8 von 24 Positionen genehmigt. Das ist eine absolute Lachnummer.
- Ein Rollstuhlrahmengestell - aber ohne Räder
- Ein Abduktionsblock für ein Fußbrett - aber ohne Fußbrett
- Zusatz Achse für restkraftunterstützende Reifen - aber ohne Kippstützen, die dafür zwingen vorgeschrieben sind
- Der Umbau der Handbikehalterung wird nicht genehmigt - das Handbike als Hilfsmittel steht vor der Tür und kann jetzt nicht mehr benutzt werden
So nicht! Wir versuchen Druck zu machen und nerven noch viel mehr. Doch die Verhinderungskrankenkasse fragt ein 2. Mal um ein Gutachten beim Medizinischen Dienst an. Wieder Zeitschinderei. Und dann brauchen sie noch vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme, und und und ... Never ending Story!
Wir fühlen uns hilflos, den Mächten dieser Verhinderungskrankenkasse ausgesetzt. Wir machen uns Sorgen um unsere Tochter. Es geht ihr sehr schlecht. Aber das stört dort anscheinend Niemanden.
Der behandelnde Arzt schreibt der DAK genau das, was wir diesen bereits geschrieben haben. Wir schalten die Presse ein (siehe Artikel im Berchtesgadener Anzeiger). Diese fragt natürlich auch die DAK sowie den MdK um Stellungnahme. Der MdK verweigert eine Stellungnahme, der Verhinderungskasse scheint jetzt die Angelegenheit zu heiß zu werden oder ihr wird klar (na endlich!), dass unsere Tochter einen Anspruch auf das beantragte Hilfsmittel hat. Das Sanitätshaus bestätigt uns, dass die komplette Kostenübernahme vorliegt. Die Verhinderungskasse bestätigt via Mail, dass die Bewilligung geschickt wird. Wir haben bis heute noch keine Post. Und sind gespannt, ob alles oder wieder nur ein Teil bewilligt wird.