Behinderten - Integration Berchtesgaden e.V.
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Arbeit für alle? –  Förderstätte oder Werkstatt?

10/2/2016

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BildKlicken Sie auf das Bild um die Einladung/Anmeldung zu öffnen.
​Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf werden, wenn sie nach dem Gesetz als „nicht werkstattfähig“ angesehen werden, derzeit in Tagesförderstätten betreut. Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten bieten unterschiedliche Teilhabeformen: Werkstätten bieten Teilhabe am Arbeitsleben mit dem rechtlichen Status „arbeitnehmerähnlich“, Sozialversicherung und Arbeitsentgelt, Förderstätten bieten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.  
Für die Aufnahme in die Werkstatt ist nach dem derzeitigen Recht ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erforderlich. Im Zuge der aktuellen Diskussion zum Bundesteilhabegesetz fordert die Lebenshilfe, wie auch viele andere Verbände, diese Voraussetzung zu streichen. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sollen die Wahlmöglichkeit haben, ob sie eine Werkstatt oder eine Förderstätte besuchen wollen. Nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) besteht ein Recht auf Bildung und Arbeit für alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. 
Auf dieser Fachtagung (Programm)  möchten wir mit Ihnen, Eltern und Angehörigen, diskutieren, was Sie sich für Ihre erwachsenen Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf wünschen und wofür sich die Lebenshilfe einsetzen soll. Sie erhalten auch Informationen zu aktuellen Entwicklungen und haben die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen.  
Die Lebenshilfe freut sich auf Ihre Teilnahme!  

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