Familien mit behinderten Kindern, bei denen auch eine geistige Behinderung vorliegt, profitieren von einem neuen Gesetz zur Pflege, das am 1. Januar 2013 wirksam geworden ist. Das neue Gesetz mit dem komplizierten Namen "Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz" sieht vor, dass Menschen, die Demenzkranke pflegen, stärker entlastet werden.
Zusätzliches Pflegegeld für geistig eingeschränkte Pflegebedürftige.
Für die Pflege von Menschen, die durch ihre geistigen Einschränkungen ihren Alltag nicht selbständig bewältigen können, wird jetzt auch Pflegegeld in Höhe von 120 Euro monatlich gezahlt, auch ...
Zusätzliches Pflegegeld für geistig eingeschränkte Pflegebedürftige.
Für die Pflege von Menschen, die durch ihre geistigen Einschränkungen ihren Alltag nicht selbständig bewältigen können, wird jetzt auch Pflegegeld in Höhe von 120 Euro monatlich gezahlt, auch ...
... wenn die Betroffenen keine Pflegestufe erreichen und somit in die so genannte Pflegestufe 0 eingeordnet wurden. Pflegebedürftige, die in Stufe I eingestuft und geistig eingeschränkt sind, erhalten 70 Euro pro Monat zusätzlich und bei Pflegestufe II liegt der zusätzliche Betrag bei 85 Euro, falls eine Demenz vorliegt. Zwar redet der Gesetzgeber immer von Demenz, aber tatsächlich liegen auch bei jedem geistig behinderten Kind derartige Einschränkungen vor, dass die für die zusätzlichen Zahlungen erforderlichen Kriterien erfüllt werden.
Kein Antrag erforderlich. Ratsam, Überweisung zu kontrollieren.
Daher unser Rat: Die monatliche Zahlung der Pflegekasse prüfen! Das Procedere ist so festgelegt, dass die Pflegekassen die Überweisungen von sich aus erhöhen, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Eltern geistig behinderter Kinder in diesen Pflegestufen (bei Pflegestufe III gab es keine Änderung), die keinen erhöhten Betrag erhalten haben, sollten daher unbedingt Kontakt zu ihrer Pflegekasse aufnehmen. Über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert hier sehr detailliert die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Weiterer Tipp: Pflegeersatzleistungen in Anspruch nehmen.
Viele Eltern geistig behinderter Kinder übersehen, dass sie ein Budget von 100 bzw. sogar 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Auch diese Regelung hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren zugunsten von Demenzerkrankten geschaffen, doch erfüllen unsere Kinder diese Kriterien ebenso. Das Geld können die Familien zum Beispiel für die stunden- oder tageweise Betreung durch den Familienentlastenden Dienst (FED) der Lebenshilfe Berchtesgadener Land nutzen. Ein kompetenter Ansprechpartner für Pflegeersatzleistungen im südlichen Landkreis BGL ist Thomas Küblbeck von der Lebenshilfe BGL.
Kein Antrag erforderlich. Ratsam, Überweisung zu kontrollieren.
Daher unser Rat: Die monatliche Zahlung der Pflegekasse prüfen! Das Procedere ist so festgelegt, dass die Pflegekassen die Überweisungen von sich aus erhöhen, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Eltern geistig behinderter Kinder in diesen Pflegestufen (bei Pflegestufe III gab es keine Änderung), die keinen erhöhten Betrag erhalten haben, sollten daher unbedingt Kontakt zu ihrer Pflegekasse aufnehmen. Über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert hier sehr detailliert die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Weiterer Tipp: Pflegeersatzleistungen in Anspruch nehmen.
Viele Eltern geistig behinderter Kinder übersehen, dass sie ein Budget von 100 bzw. sogar 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Auch diese Regelung hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren zugunsten von Demenzerkrankten geschaffen, doch erfüllen unsere Kinder diese Kriterien ebenso. Das Geld können die Familien zum Beispiel für die stunden- oder tageweise Betreung durch den Familienentlastenden Dienst (FED) der Lebenshilfe Berchtesgadener Land nutzen. Ein kompetenter Ansprechpartner für Pflegeersatzleistungen im südlichen Landkreis BGL ist Thomas Küblbeck von der Lebenshilfe BGL.