Bis 06/2025 konnten Menschen mit Behinderungen Verhinderungspflege (eine Leistung, wenn die Pflegeperson ausfällt) beantragen. Dieser Betrag war meist sehr schnell aufgebraucht. Ab 07/2025 ändert sich das. Die Höhe dieser Leistungen werden auf 3539.-Euro heraufgesetzt. Voraussetzung: Pflegegrad 2 und kein verwandtschaftliches Verhältnis.
Lesen Sie mehr im Bericht aus der Lebenshilfe-Zeitung 02/2025
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