Zum 01. Januar 2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es zahlreiche Veränderungen bei den Pflegeleistungen.
- Beträge steigen
- Mehr Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige
- Zusätzliche Betreuungsleistungen können aufgestockt werden
- Altersgrenze bei Kurzzeitpflege entfällt
- Kombinieren soll leichter werden